Rundschreiben 01/2022

Liebe Ski-Club Mitglieder und Übungsleiter/innen,

für das neue Jahr 2022 wünschen wir Euch nochmals alles Gute, vor allem Gesundheit.

Vielen von Euch ist bekannt, dass es seit dem 28 Dezember 2021 eine neue CoronaSchutzverordnung in NRW gibt. Im Wesentlichen gilt:

Bei Sportausübungen in Innenräumen müssen immunisierte Personen (2G) zusätzlich über einen aktuellen, negativen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, verfügen. Das bedeutet 2Gplus. Die Stadt Brühl hat jetzt zusätzlich angeordnet, dass diese 2G-plus Regel auch für Walker gilt. (Siehe HP der Stadt)

Die 2G-plus-Regel gilt

  • bei der Sportausübung in Innenräumen (Sporthallen, Fitnessstudios etc.) sowie im Freien im öffentlichen Raum (Joggen oder Walking in einer Gruppe)

d. h. auch die Walker müssen neben 2G noch einen negativen Schnelltest nachweisen. Die Überprüfung der Testnachweise erfolgt über die Übungsleiter/innen.

Wir bitten Euch um Verständnis für die zu treffenden Maßnahmen. Sobald es neue Erkenntnisse gibt, werdet Ihr informiert. Wir bitten auch darum die Mitglieder zu informieren, die nicht über Internet verfügen.

Mit sportlichen Grüßen

Ralf Weidenbach und Gerhard Hamacher